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Neue Symbole der USK ab 1. Juni

Die Symbole für Altersbeschränkungen der USK (UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle) ändern sich am 1. Juni. Hiermit sollen die Begrenzungen klarer und strukturierter dem Verbraucher gegenüber werden. Neben der wesentlich grösseren Anzeige der Altersangabe, fallen auch schwammige Bezeichnungen wie -keine Jugendfreigabe- oder -ohne Altersbeschränkung- weg. Diese hatten zuletzt immer wieder für Verwirrung gesorgt.

[quote]Mit Wirkung zum 1. Juni 2009 führt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neu gestaltete Alterskenzeichen ein. Die neuen Logos stellen die Alterszahl in den Vordergrund der Gestaltung und verbessern die optische Wahrnehmung der Altersfreigabe. Insbesondere die Kennzeichen „Ohne Altersbeschränkung“ und „Keine Jugendfreigabe“ wurden überarbeit, um die Verständlichkeit zu verbessern. Die Jugendschutzentscheidung „Ohne Altersbeschränkung“ wird statt mit dem Kürzel „o. A.“ in Zukunft mit „ab 0“ dargestellt. Das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ wird in Zukunft statt mit dem Kürzel „k. J.“ mit „ab 18“ auf die Volljährigkeit hinweisen. Die alten Kennzeichen wurden mit der Einführung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 offiziell in Deutschland eingeführt. Im Sommer 2008 wurde die Größe der Kennzeichen im Rahmen der Jugendschutznovelle vergrößert.

„Mit den neuen Kennzeichen werden wir nun die Wahrnehmbarkeit der Altersfreigaben der Obersten Landesjugendbehörden deutlich verbessern.“, begründet Olaf Wolters, Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle das neue Design. „Außerdem setzen wir einen Verbesserungsvorschlag des Hans-Bredow-Instituts aus dem Evaluationsbericht zum Deutschen Jugendschutzsystem um“, ergänzt Wolters Kollege Claas Oehler[/quote]

Quelle: USK