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USK und KJM loben Nintendo Switch-Altersbeschränkung

USK und KJM loben Nintendo Switch-Altersbeschränkung als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Die Nintendo Switch-Altersbeschränkung ist mit der dazugehörigen Altersbeschränkungen-App das erste Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme, das deutschem Recht entspricht.

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beurteilen technische Vorkehrungen als vorbildlich.

Eltern können selbst festlegen, was und wie lange ihre Kinder spielen – sowie, ob, und falls ja, in welchem Umfang sie Zugang zu Online-Funktionen haben.

Wer Kinder hat, möchte selbstverständlich stets wissen, wo sie sich aufhalten und was sie gerade tun. Das gilt für den Spielplatz um die Ecke genauso wie für die virtuellen Welten der Videospiele. Nintendo hat für seine Konsolen ein Jugendschutzsystem entwickelt, das es Eltern erlaubt, zielgenau zu regeln, welche Spiele ihre Kinder spielen dürfen – und in welchem Umfang sie Zugang zu Online-Funktionen haben. Diese Einstellungen zu den Altersbeschränkungen können direkt an den Konsolen vorgenommen werden.

Für Nintendo Switch ist das Unternehmen sogar noch einen Schritt weitergegangen: Wer sich einen Nintendo-Account eingerichtet hat, kann dies und vieles mehr auch über die kostenlose Nintendo Switch-Altersbeschränkungen-App für Smartgeräte regulieren. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sehen Nintendo hier in einer Vorreiterrolle. Sie haben die Nintendo Switch-Altersbeschränkungen in Kombination mit der Altersbeschränkungen-App als das erste Jugendschutzprogramm für geschlossene Spielsysteme beurteilt, das deutschem Recht entspricht und die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) erfüllt.

Wie lange spielen unsere Kinder an der Konsole? Was spielen sie? Ist dieses Spiel für unsere Kinder geeignet? Die Nintendo Switch-Altersbeschränkung liefert Eltern rasch Antworten auf diese Fragen. Obendrein bietet sie ihnen aber auch das nötige Instrumentarium, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge nur mit solchen Inhalten in Berührung kommen, die ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand entsprechen. Eltern können beispielsweise einstellen, dass für ihre Kinder nur solche Titel zugänglich sind, die von der USK als unbedenklich für ihr Alter eingestuft worden sind. Mit Hilfe der Altersbeschränkungen-App für Smartphones können sie zudem eine zeitliche Obergrenze festlegen: Ist die Zeit abgelaufen, zeigt die Konsole das den jungen Spielern an. Anhand der App können Eltern kontrollieren, ob sich die Kinder an die festgelegten Grenzen gehalten haben. Außerdem kann die Konsole so eingerichtet werden, dass sie nach Ablauf der vorgegebenen Zeit in den Stand-by Modus wechselt. Auch der Zugang zum Nintendo eShop, in dem man Videospiele online einkaufen kann, ist nur möglich, wenn man zuvor einen Nintendo Account eingerichtet hat. In diesem wiederum sind die Jugendschutzeinstellungen hinterlegt. Beispielsweise ist der Kauf neuer Spiele nur nach Eingabe einer PIN möglich.

 

Der Vorsitzende der KJM, Dr. Wolfgang Kreißig, begrüßt die Nintendo Switch-Altersbeschränkung als richtungsweisend für einen praktikablen, zukunftsfähigen Jugendmedienschutz: „Dass ein Anbieter den Jugendschutz bereits in die Produktentwicklung einbezieht und dessen Wirksamkeit erstmals gemäß den Anforderungen des JMStV überprüfen lässt, ist ein Meilenstein.“ Auch Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, lobt das Engagement von Nintendo: „Mit der Implementierung ihres Jugendschutzsystems geht die Nintendo Europe GmbH mit gutem Beispiel voran. Sie gibt Eltern damit ein wirksames Werkzeug für den altersgerechten Schutz ihrer Kinder an die Hand. Es ist einfach einzurichten und kostenlos nutzbar.“