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BGH-Urteil: Schadensanspruch greift bei Internetausfall

Der Bundesgerichtshof urteilte am 24.01.2013, dass grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn der Internetprovider Störungen und Ausfälle zu verantworten hat. In der Urteilsbegründung heißt es, dass das World Wide Web der eigenverantwortliche(n) Lebenshaltung dient und aus unserer heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken sei. Ein längerer Ausfall wird allerdings nur mit wenigen Euro entschädigt.

Apropos, für den Ausfall von Telefon und Fax gibt es keinen Schadensersatz. Begründung des BHG: Das Fax wurde vom der E-Mail abgelöst, als Ersatz für das Haustelefon gibt es Handys.